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   BFH, 07.12.1999 - VIII R 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,15332
BFH, 07.12.1999 - VIII R 1/98 (https://dejure.org/1999,15332)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1999 - VIII R 1/98 (https://dejure.org/1999,15332)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - VIII R 1/98 (https://dejure.org/1999,15332)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGO § 138
    Erledigung der Hauptsache, Kosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1 S 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
    Betriebsausgaben; Konkursverwalter; Nachlaßkonkurs; Verwaltergebühr; Werbungskosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.02.1968 - VI R 35/67

    Beteiligte des Rechtsstreits - Erklärung der Erledigung - Steuerprozeß - Einigung

    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - VIII R 1/98
    Zwar ist der Senat bei seiner Kostenentscheidung nicht an die Vorschläge der Beteiligten gebunden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 1968 VI R 35/67, BFHE 91, 403, BStBl II 1968, 352, m.w.N.; vom 3. März 1995 II R 181/85, BFH/NV 1995, 724), doch kann er die Anregung der Beteiligten nach billigem Ermessen berücksichtigen.

    Haben die Beteiligten --wie im Streitfall-- Einvernehmen über die Kostenverteilung erzielt, so ist es in aller Regel billig, der Einigung der Beteiligten zu folgen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 91, 403, BStBl II 1968, 352; in BFH/NV 1995, 724).

  • BFH, 03.03.1995 - II R 181/85
    Auszug aus BFH, 07.12.1999 - VIII R 1/98
    Zwar ist der Senat bei seiner Kostenentscheidung nicht an die Vorschläge der Beteiligten gebunden (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Februar 1968 VI R 35/67, BFHE 91, 403, BStBl II 1968, 352, m.w.N.; vom 3. März 1995 II R 181/85, BFH/NV 1995, 724), doch kann er die Anregung der Beteiligten nach billigem Ermessen berücksichtigen.

    Haben die Beteiligten --wie im Streitfall-- Einvernehmen über die Kostenverteilung erzielt, so ist es in aller Regel billig, der Einigung der Beteiligten zu folgen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFHE 91, 403, BStBl II 1968, 352; in BFH/NV 1995, 724).

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